Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 14.12.1994

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.01.1995 - Ws 632/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6059
OLG Bamberg, 18.01.1995 - Ws 632/94 (https://dejure.org/1995,6059)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.01.1995 - Ws 632/94 (https://dejure.org/1995,6059)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - Ws 632/94 (https://dejure.org/1995,6059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung einer Besuchsregelung in der Justizvollzugsanstalt entsprechend der räumlichen und personellen Kapazitäten; Längere Besuchszeiten im Hinblick auf den besonderen Schutz der Ehe; Gewährung von zusätzlicher Besuchszeit zur Förderung elterlicher Beziehungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefängnisbesuch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft - Eine schematische Regelung nach dem Familienstand kann gegen das Elternrecht verstoßen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 304
  • NStZ 1996, 376
  • wistra 1995, 115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.1995 - Ws 632/94
    Daraus folgt, daß das für die Haftausgestaltung zuständige Gericht dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 2 StVollzG Besuche vom nichtehelichen Lebensgefährten sowie von dem aus dieser Lebensgemeinschaft hervorgegangenen Kind in dem Umfang zu gestatten hat, der ohne Beeinträchtigung der Ordnung der Anstalt möglich ist, etwa nach Maßgabe des für verheiratete Strafgefangene in der Hausordnung der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth vorgesehenen Umfangs (BVerfG in NJW 1993, 3059 ; BVerfGE 56, 363 f, 384 f).
  • BVerfG, 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93

    Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Besuchsrechts von Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.1995 - Ws 632/94
    Daraus folgt, daß das für die Haftausgestaltung zuständige Gericht dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 2 StVollzG Besuche vom nichtehelichen Lebensgefährten sowie von dem aus dieser Lebensgemeinschaft hervorgegangenen Kind in dem Umfang zu gestatten hat, der ohne Beeinträchtigung der Ordnung der Anstalt möglich ist, etwa nach Maßgabe des für verheiratete Strafgefangene in der Hausordnung der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth vorgesehenen Umfangs (BVerfG in NJW 1993, 3059 ; BVerfGE 56, 363 f, 384 f).
  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.1995 - Ws 632/94
    Es kann für das Ergebnis dieses Rechtsmittelverfahrens dahingestellt bleiben, ob § 24 Abs. 2 StVollzG dem Strafgefangenen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf weiteren Besuch über das in § 24 Abs. 1 S. 1 StVollzG normierte gesetzliche Mindestmaß hinaus - in den Grenzen des § 25 StVollzG - gewährt (so OLG München, Beschluß vom 29.7.1994, Az.: 3 Ws 68/94, Strafverteidiger 1994, 554 ).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94 (142/94)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9619
OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94 (142/94) (https://dejure.org/1994,9619)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.12.1994 - Ss 97/94 (142/94) (https://dejure.org/1994,9619)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - Ss 97/94 (142/94) (https://dejure.org/1994,9619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • wistra 1995, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    Dabei ist im Hinblick auf den nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangenen Beschluß des Großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofes und die darauf gestützte neuere höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1994, 1663 ff; 2368 ff) davon auszugehen, daß auch für den Tatbestand der Steuerhinterziehung an der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung nicht mehr festzuhalten ist.
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    Dabei ist die Frage der Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung vom Revisionsgericht bei zulässiger Sachrüge von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGHSt 27, 70 ; 72 -).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    Die Annahme der Strafkammer, daß die Berufung der Staatsanwaltschaft wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden sei, begegnet hier daher auch deswegen rechtlichen Bedenken, weil zur Feststellung des Schuldumfangs einer (fortgesetzten) Steuerhinterziehung in der Regel die genaue Darstellung der steuerlich erheblichen Umstände und die Berechnungen der hinterzogenen Abgaben im Einzelfall erforderlich, zumindest jedoch genaue Feststellungen dazu zu treffen sind, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen welcher Abgabeart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (BGH, Wistra 93, 342 f, 343), wobei bei mehreren Beteiligten an einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch erkennbar sein muß, welches Tun oder Unterlassen des jeweiligen Beteiligten Gegenstand der Aburteilung ist (im einzelnen z.B. LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 267 , Rdnr. 37; Senatsbeschluß vom 3. September 1990 - Ss 57/90 (131/90); BGH, Wistra 87, 71 ff, 72; 90, 100 f; NJW 94, 2368; BayObLG, NJW 89, 2145 f; …
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 3 Ws 85/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    Die Annahme der Strafkammer, daß die Berufung der Staatsanwaltschaft wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden sei, begegnet hier daher auch deswegen rechtlichen Bedenken, weil zur Feststellung des Schuldumfangs einer (fortgesetzten) Steuerhinterziehung in der Regel die genaue Darstellung der steuerlich erheblichen Umstände und die Berechnungen der hinterzogenen Abgaben im Einzelfall erforderlich, zumindest jedoch genaue Feststellungen dazu zu treffen sind, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen welcher Abgabeart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (BGH, Wistra 93, 342 f, 343), wobei bei mehreren Beteiligten an einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch erkennbar sein muß, welches Tun oder Unterlassen des jeweiligen Beteiligten Gegenstand der Aburteilung ist (im einzelnen z.B. LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 267 , Rdnr. 37; Senatsbeschluß vom 3. September 1990 - Ss 57/90 (131/90); BGH, Wistra 87, 71 ff, 72; 90, 100 f; NJW 94, 2368; BayObLG, NJW 89, 2145 f; …
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    Des weiteren bedarf es zur Feststellung des Schuldumfangs bei einer fortgesetzten Handlung in der Regel der Mitteilung der festgestellten Mindestzahl der Einzelakte; dies ist nur dann nicht erforderlich, wenn sich der Mindestschuldumfang dem Urteil auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder aber wenn die Tatzeit wegen genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, deswegen Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten können, und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (z.B. BGH NStZ 83, 326 f; KK-Hürxthal, § 267, Rdnr. 9, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 601/81
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    4 St 159/91">NStZ 92, 403 f; OLG Düsseldorf, NStZ 82, 335 f; 336; Wistra 87, 307 f, 88, 365 f, 366; 91, 32 ff, 34; OLG Stuttgart, Wistra 84, 239; zu den rechtlichen Voraussetzungen des Gesamtvorsatzes bei Steuerhinterziehung nach bisheriger Rechtsprechung z.B. BGH, NStZ 89, 435 f; 91, 137).
  • OLG Köln, 12.11.1980 - 3 Ss 935/80
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    Regelmäßig ist eine Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgeausspruch dann unwirksam, wenn die Feststellungen zur Schuldfrage so knapp, unvollständig und widerspruchsvoll sind, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat oder Taten nicht hinreichend erkennbar machen, so daß sie keine tragfähige Grundlage für den Rechtsfolgeausspruch sein können (vgl. OLG Köln, VRS 60, 445 m.w.Hinweisen).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.1990 - Ss 57/90
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    Die Annahme der Strafkammer, daß die Berufung der Staatsanwaltschaft wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden sei, begegnet hier daher auch deswegen rechtlichen Bedenken, weil zur Feststellung des Schuldumfangs einer (fortgesetzten) Steuerhinterziehung in der Regel die genaue Darstellung der steuerlich erheblichen Umstände und die Berechnungen der hinterzogenen Abgaben im Einzelfall erforderlich, zumindest jedoch genaue Feststellungen dazu zu treffen sind, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen welcher Abgabeart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (BGH, Wistra 93, 342 f, 343), wobei bei mehreren Beteiligten an einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch erkennbar sein muß, welches Tun oder Unterlassen des jeweiligen Beteiligten Gegenstand der Aburteilung ist (im einzelnen z.B. LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 267 , Rdnr. 37; Senatsbeschluß vom 3. September 1990 - Ss 57/90 (131/90); BGH, Wistra 87, 71 ff, 72; 90, 100 f; NJW 94, 2368; BayObLG, NJW 89, 2145 f; …
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2023 - 12 NBs 502 Js 2528/18

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen in einer

    b) Hierzu wird vertreten, dass die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch nur dann wirksam sein kann, wenn sich aus dem angegriffenen Urteil ergibt, auf Basis welcher Besteuerungsgrundlagen die Vorinstanz den von ihr zur Grundlage des Schuldspruchs gemachten Verkürzungsumfang berechnet hat (Ebner, jurisPR-SteuerR 12/2022 Anm. 2 unter E; wohl auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - Ss 97/94 [142/94], wistra 1995, 115 f.; KG, Beschluss vom 27. August 2013 - (4) 161 Ss 101/13 (116/13), juris Rn. 5 f.).
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